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   LAG Hamm, 01.07.1992 - 3 TaBV 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4620
LAG Hamm, 01.07.1992 - 3 TaBV 30/92 (https://dejure.org/1992,4620)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.07.1992 - 3 TaBV 30/92 (https://dejure.org/1992,4620)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - 3 TaBV 30/92 (https://dejure.org/1992,4620)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat; Ersetzung; Zustimmung; Zustimmungsersetzungsverfahren; Kündigung; Verdachtskündigung; Arbeitnehmer; Strafverfahren; Haftbefehl; Tendenzbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 2507
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus LAG Hamm, 01.07.1992 - 3 TaBV 30/92
    Die einschlägige, juristische Kommentierung sieht ebenfalls in einer Betätigung für eine verfassungsfeindliche Organisation keinen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung, sofern kein konkreter Bezug zum Arbeitsverhältnis vorliegt (vgl. BAG, 11.12.75 - 2 AZR 426/74).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

    Müller in FS Hilger/Stumpf S. 508; offen gelassen von Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 3. November 1982 - 7 AZA 5/81 - EzA KSchG § 15 Nr. 28; 14. September 1994 - 2 AZR 75/94 - EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 36; anderer Ansicht unter Hinweis auf die unverzichtbare Schutzfunktion des § 103 BetrVG und den lediglich kurzzeitigen Verzögerungen: LAG Hamm 1. Juli 1992 - 3 TaBV 30/92 - LAGE BetrVG 1972 § 118 Nr. 17; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde BetrVG 8. Aufl. § 118 Rn. 100; MünchArbR/Matthes 2. Aufl. § 365 Rn. 31; HK-KSchG/Dorndorf 4. Aufl. § 15 Rn. 23; Fiebig/Gallner/Pfeiffer KSchG § 15 Rn. 15; Ihlefeld RdA 1977, 223, 226).
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 559/00

    Außerordentliche Kündigung - MfS-Tätigkeit - Fragebogenlüge - herausgehobene

    b) Auch bei einem Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft kann eine frühere Tätigkeit für das MfS je nach den Umständen und dem Tätigkeitsbereich des Betreffenden einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (Sächsisches LAG 23. Februar 1999 - 10 Sa 1251/97 - AfP 1999, 392 [Redakteur in einem Presseunternehmen]; LAG Hamm 1. Juli 1992 - 3 TaBV 30/92 - LAGE BetrVG 1972 § 118 Nr. 17 [Geheimdiensttätigkeit für das MfS bei einem Beschäftigten eines Gewerkschaftsunternehmens]; Müller-Glöge Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern Rn. 459).
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